Social-Media-Analyse Fluggastrecht-Anbieter

Positive Resonanz auf Portale für Fluggastrechte

11.07.2019 – Reisende denken noch mit Grausen an die Zustände auf den Flughäfen im letzten Sommer – Flugverspätungen und -ausfälle sorgten für reichlich Frust bei den Passagieren. Eine finanzielle Entschädigung kann hier trösten, aber den Aufwand, die Ansprüche anzumelden, scheuen viele Betroffene. Helfen können hier Portale für Fluggastrechte. Wer deren Leistung in Anspruch nimmt, muss nichts zahlen, das Portal behält aber ein Teil der ausgezahlten Kompensation als Provision ein. Eine Win-Win-Situation oder sorgen auch die Portale selbst für Ärger? Eine Antwort gibt die Digital-Studie des Deutschen Instituts für Service-Qualität, welches im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv Fluggastrecht-Anbieter im Internet analysiert hat.

Positive Berichte und Kommentare

Die Fluggastrecht-Portale verzeichnen insgesamt ein sehr positives Stimmungsbild im Internet. Die Basis bilden über 25 Millionen Websites, Foren, Blogs, Reviews, Presseseiten und Beiträge in sozialen Netzwerken, die mittels Brandwatch Analytics ausgewertet wurden. Sieben der acht Portale schneiden gut bis sehr gut ab; nur bei einem Anbieter überwiegen die negativen Beiträge die positiven.

Unterschiedliche Popularität in sozialen Netzwerken

Sowohl für Facebook als auch für Twitter galt: Während einige wenige Portale mit sehr guten Beliebtheitswerten punkten, bleiben die Mitbewerber teils weit zurück. Am ausgeprägtesten zeigt sich dies bei den Facebook-Fans: Der beste Anbieter verfügt über deutlich mehr als die 1.000-fache Zahl an Anhängern als der Letztplatzierte in diesem Bereich. Allerdings überzeugt nur ein Unternehmen mit durchgehend sehr hohen Werten hinsichtlich der Fans respektive Follower und „Gefällt-mir“-Angaben bei Facebook und Twitter.

Das für Fluggäste interessante Prinzip der Portale schlägt sich in einem positiven Stimmungsbild nieder. In den sozialen Netzwerken gibt es aber teils gravierende Unterschiede, was die Popularität der einzelnen Anbieter angeht. Die Kommentare können für Interessierte auch eine Entscheidungshilfe sein, welchem Portal man sein Vertrauen schenkt.

Die besten Fluggastrecht-Anbieter

Als Testsieger geht Flightright mit einem sehr guten Gesamtergebnis aus der Studie hervor. Der Fluggastrecht-Anbieter überzeugt mit dem besten Resultat hinsichtlich der Beliebtheit in den sozialen Netzwerken. Hierzu tragen die im Branchenvergleich jeweils mit Abstand zahlreichsten „Gefällt-mir“-Angaben auf Facebook und Twitter sowie die sehr hohen Fan- und Follower-Zahlen auf diesen Kanälen bei. Das anhand verschiedener Online-Quellen erhobene Stimmungsbild ist insgesamt positiv.

Den zweiten Rang erreicht Airhelp, ebenfalls mit „sehr gut“. Das Unternehmen punktet mit einer sehr positiv ausgeprägten Tonalität in den Web-Beiträgen und guten Beliebtheitswerten. Der Anbieter weist die höchste Anzahl an Facebook-Fans auf. Zudem verzeichnet das Portal im Untersuchungszeitraum eine verhältnismäßig große Anzahl an „Gefällt-mir“-Angaben auf Twitter.

EUclaim („gut“) belegt Rang drei und punktet insbesondere mit einem sehr positiv ausgeprägten Stimmungsbild im Internet. Im Bereich Beliebtheit erzielt das Unternehmen das viertbeste Ergebnis, wozu die im Vergleich häufigen „Gefällt-mir“-Angaben bei Facebook sowie bei Twitter beitragen.

Das Deutsche Institut für Service-Qualität testete 13 Fluggastrecht-Anbieter. Im Mittelpunkt der Analyse, die sich über einen Zeitraum von über einem Jahr (01.04.2018 bis 05.04.2019) erstreckte, standen die Bereiche Beliebtheit in den sozialen Netzwerken sowie das Stimmungsbild im Internet gegenüber den Unternehmen. Zum Einsatz kam ein Social-Media-Monitoring mithilfe von Brandwatch Analytics. Ausgewertet wurden insgesamt rund 25 Millionen Websites, Foren, Blogs, Reviews und Presseseiten sowie Beiträge in sozialen Netzwerken. In der Einzelauswertung wurden alle Unternehmen berücksichtigt, für die im Untersuchungszeitraum mindestens 80 Beiträge in den verschiedenen Online-Quellen zu verzeichnen waren. Dies traf auf acht Fluggastrecht-Anbieter zu.


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Detaillierte Studienergebnisse sind gegen eine Schutzgebühr zu erhalten.

Ergebnistabellen
Gesamtergebnis Social-Media-Analyse
Fluggastrecht-Anbieter 2019
Rang Unternehmen Punkte* Ergebnis
1 Flightright 85,7 sehr gut
2 Airhelp 81,9 sehr gut
3 EUclaim 71,2 gut
4 Flug-verspaetet.de 66,4 befriedigend
5 Fairplane 66,2 befriedigend
6 Claim Flights 61,0 befriedigend
7 Flugrecht.de 53,5 ausreichend
8 EUflight.de 16,4 mangelhaft
Flug-Erstattung.de**
Givt**
Myflyright**
Refund.me**
WirkaufendeinenFlug.de**

* Punkte auf einer Skala von 0 bis 100 (100 Punkte sind maximal erreichbar). In das Gesamtergebnis flossen die Ergebnisse der Teilbereiche Beliebtheit mit 60 Prozent und Tonalität mit 40 Prozent ein.

** Das Unternehmen war im Analysezeitraum zu wenig in der digitalen Medienlandschaft präsent (weniger als 80 Beiträge) und konnte daher in der Auswertung nicht berücksichtigt werden.

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Teilkategorie Beliebtheit
Fluggastrecht-Anbieter 2019
Rang Unternehmen Punkte* Ergebnis
1 Flightright 95,0 sehr gut
2 Airhelp 72,5 gut
3 Fairplane 57,5 ausreichend
4 EUclaim 52,5 ausreichend
5 Flug-verspaetet.de 47,5 ausreichend
6 Claim Flights 35,0 mangelhaft
7 Flugrecht.de 22,5 mangelhaft
8 EUflight.de 12,5 mangelhaft
Flug-Erstattung.de**
Givt**
Myflyright**
Refund.me**
WirkaufendeinenFlug.de**

* Punkte auf einer Skala von 0 bis 100 (100 Punkte sind maximal erreichbar).

** Das Unternehmen war im Analysezeitraum zu wenig in der digitalen Medienlandschaft präsent (weniger als 80 Beiträge) und konnte daher in der Auswertung nicht berücksichtigt werden.

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Teilkategorie Tonalität
Fluggastrecht-Anbieter 2019
Rang Unternehmen Punkte* Ergebnis
1 Claim Flights 100,0 sehr gut
1 Flugrecht.de 100,0 sehr gut
3 EUclaim 99,2 sehr gut
4 Airhelp 96,1 sehr gut
5 Flug-verspaetet.de 94,7 sehr gut
6 Fairplane 79,1 gut
7 Flightright 71,8 gut
8 EUflight.de 22,3 mangelhaft
Flug-Erstattung.de**
Givt**
Myflyright**
Refund.me**
WirkaufendeinenFlug.de**

* Punkte auf einer Skala von 0 bis 100 (100 Punkte sind maximal erreichbar).

** Das Unternehmen war im Analysezeitraum zu wenig in der digitalen Medienlandschaft präsent (weniger als 80 Beiträge) und konnte daher in der Auswertung nicht berücksichtigt werden.

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